Unter der Überschussquote versteht man das prozentuale Verhältnis des
Überschusses der
öffentlichen Haushalte
eines Staates (Bund, Länder, Kommunen, Sozialversicherung) zum nominalen
Bruttoinlandsprodukt dieses Staates.
Die Überschussquote wird i.d.R. für ein Jahr ermittelt. Wird im betreffenden Staat statt eines Überschusses ein Defizit erwirtschaftet,
spricht man von der sog. Defizitquote.
Den Maastricht-Kriterien zufolge darf die
Defizitquote einen Wert von 3,0 Prozent des BIP nicht überschreiten.